Ab dem 23.12.2020 gilt die Gesetzesänderung zur Verteilung der Maklerprovision.
Im Bereich der Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen ist die Maklerprovision zwischen 
Verkäufer und Käufer zu jeweils 50 % aufzuteilen.
 
Es erwartet Sie im Rahmen unserer Zusammenarbeit eine kompetente, transparent-vertrauensvolle, zielführende und nachhaltige Vermarktung Ihrer Immobilie.

Veröffentlichung Ihrer Immobilie auf allen Marktführerportalen

 Immobilienscout 24, Immowelt, Immonet, ImmoNetzwerk, kleinanzeigen, Immoportal

sowie weiteren Internetportalen: 

Markt.de, FOCUS online, WELT, meinestadt.de, QUOKA, 1A- Immobilien, 
immobilo, GMX.de und WEB.de